Notwendigkeit eines Elterngeldgesetzes

 


Moderne Familienpolitik orientiert sich an der Lebenssituation von Familien und ihren unterschiedlichen
Lebensentwürfen mit Kindern. In Deutschland wandeln sich die Bedingungen,
unter denen Familien gegründet und gelebt werden. Die Bundesregierung richtet deshalb ihre
familienpolitischen Leistungen neu aus. Sie will Eltern und Kinder nachhaltig sichern und mehr
Freiheiten bei der Gestaltung des Familienlebens eröffnen. Eine besondere familienpolitische
Herausforderung besteht darin, Familien in der Frühphase so zu unterstützen, dass ihre
finanziellen Einschränkungen wegen der vorrangigen Betreuung des neu geborenen Kindes in
dieser Zeit ausgeglichen werden und ihren finanziellen, beruflichen und familiären
Notwendigkeiten und Lebensplanungen auch auf Dauer Rechnung getragen wird. Das
Bundeserziehungsgeld wird diesen familienpolitischen Herausforderungen nicht mehr gerecht.
Mütter und Väter sind in Deutschland nicht frei darin, ihre Berufstätigkeit und ihr Familienleben
so miteinander in Einklang zu bringen, wie es für sie notwendig ist und wie sie es sich vorstellen.
Viele Familien sind heute langfristig auf zwei Einkommen angewiesen, um ihre Lebensgrundlage
zu sichern. In Deutschland steht ihnen dann am wenigsten Geld zur Verfügung,
wenn ihre Kinder am kleinsten sind, denn nach der Geburt eines Kindes gibt ein Elternteil den
Beruf in der Regel zumindest vorübergehend wegen der Betreuung des Kindes auf. In
95 Prozent der Familien sind das die Mütter. Väter verstärken in dieser Zeit angesichts der
gestiegenen finanziellen Verantwortung ihr berufliches Engagement zwar oft, dennoch erleben
Paare aller Einkommensgruppen, bei denen beide Partner zuvor erwerbstätig waren, die
Frühphase der Familiengründung mit großen Einkommenseinschränkungen. Mit dem
bisherigen Bundeserziehungsgeld sind Familien mit einem kleinen gemeinsamen Einkommen in
dieser Zeit oft auf ergänzende Sozialtransfers angewiesen, Familien in mittleren
Einkommensbereichen erreichen nur noch rund 70 Prozent, Familien mit hohen Einkommen nur
noch 60 Prozent des vorherigen Budgets.
Den betroffenen Familien verursachen die Erwerbsunterbrechungen auch auf lange Sicht oft
unaufholbare, über den Einkommensausfall hinausgehende finanzielle Nachteile gegenüber
kinderlosen Paaren. Je länger, je häufiger und je später die Erwerbstätigkeit ausgesetzt wird,
umso schlechter sind Rückkehrmöglichkeiten, Karrierechancen und Altersvorsorge, und umso
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größer ist das Armutsrisiko der Familie. Auch das individuelle Risiko der Betreuungsperson
steigt. In jedem Jahr, in dem junge Eltern nicht erwerbstätig sind, verlieren sie rund fünf Prozent
an Einkommen dauerhaft gegenüber Kinderlosen und können zusätzlich zu den bisher
erworbenen beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten keine neuen hinzugewinnen; im Vergleich
fehlen ihnen Berufserfahrung und Karriereschritte. Auf die Gesellschaft bezogen bedeutet jeder
Rückzug aus dem Erwerbsleben, dass ausgebildete berufliche Potenziale und Fähigkeiten dem
Arbeitsmarkt verloren gehen.
Das Bundeserziehungsgeld begünstigt eine Rollenteilung zwischen Männern und Frauen, die
häufig nicht den Lebensplanungen der Paare entspricht. Im ersten Jahr nach der Geburt eines
Kindes arbeitet bei drei Vierteln aller Paare der Vater Vollzeit, während die Mutter nicht mehr
erwerbstätig ist. Im zweiten Jahr steigt der Anteil der erwerbstätigen Mütter auf 33 Prozent,
weitere sechs Prozent wollen kurzfristig wieder in den Beruf zurückkehren. Insgesamt geben
aber nur 28 Prozent der Paare an, für die Gestaltung der Elternzeit und der Arbeitsteilung seien
eigene Wünsche ausschlaggebend gewesen.
Die Berufsorientierung der Frauen ist gestiegen, und sie sind so gut ausgebildet wie nie zuvor.
Die meisten jungen Mütter wollen heute beides, sich ihren Kindern widmen und erwerbstätig
sein. 62 Prozent der Frauen mit einem Kind unter drei Jahren möchten sowohl für ihre Kinder
da sein als auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei den Frauen mit Hochschulreife sind
dies 73 Prozent. Das Haupternährer/Familienmutter-Modell entspricht den Wünschen von nur
15 Prozent der Frauen und neun Prozent der Frauen mit Hochschulreife.
Auch Väter benötigen die Unterstützung des Staates, um ihren Wunsch nach einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verwirklichen. Die meisten Väter wollen heute nicht
mehr nur die Ernährerrolle in der Familie wahrnehmen, sondern sich intensiver der Betreuung
und Erziehung ihrer Kinder widmen. Nicht einmal jeder fünfte wünscht sich die Rolle als Alleinverdiener
und Haupternährer, aber nur fünf Prozent der Väter nehmen tatsächlich Elternzeit.
Drei von vier Männern befürchten berufliche Nachteile, wenn sie eine Zeitlang ihrem Beruf nicht
nachgehen, Männer in Elternzeit sind in den Betrieben heute ein noch weitgehend unbekanntes
Phänomen. Mehr als die Hälfte aller Männer mit Kinderwunsch geben an, dass ein Elterngeld
ein Anreiz für sie wäre, zur Kinderbetreuung für ein Jahr oder einige Monate aus dem Beruf
auszuscheiden.
Schon wegen der gestiegenen Lebenserwartung muss die Politik dafür sorgen, dass bei der
längeren Dauer der Lebensläufe Väter und Mütter ihre Rollen nicht nur für begrenzte Lebensabschnitte,
sondern möglichst ein Leben lang mit Sinn und subjektiven Zukunftsperspektiven
füllen können.
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Es ist eine verfassungsrechtlich vorgegebene staatliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen
dafür zu schaffen und zu verbessern, dass Familien ihre jeweils gewählten Formen des Miteinander-
Lebens und Füreinander-Sorgens verwirklichen können. Das Bundesverfassungsgericht
hat die Kinderbetreuung als eine Leistung beschrieben, die auch im Interesse der Gemeinschaft
liegt und deren Anerkennung verlangt (BVerfGE 99, 216, 234; 88, 203, 258 f.). Es sieht den
Staat auch in der Pflicht, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in
ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Dementsprechend habe
der Staat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise
auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu
verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.
Der Staat muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Wahrnehmung der Erziehungsaufgabe
in der Familie nicht zu beruflichen Nachteilen führt, dass eine Rückkehr in eine
Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide
Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung
ermöglicht und dass die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werden
(BVerfGE 99, 216, 234; 88, 203, 260).
Moderne Familienpolitik hat auf die Tatsache zu reagieren, dass Männer und Frauen sich
immer später und seltener für Kinder entscheiden. Das Alter der Mütter bei der Geburt des ersten
Kindes hat sich in Deutschland in Ost und West seit 1980 um fast fünf Jahre erhöht. Bei
verheirateten Müttern liegt es jetzt bei knapp 30 Jahren. Oft werden Familiengründungen aufgeschoben,
bis es zu spät dafür ist. Für viele Männer und Frauen sind finanzielle Unsicherheit
und Brüche in der Berufsbiographie Gründe, ihren Kinderwunsch nicht zu verwirklichen.
Deutschland hat mit 1,36 Kindern pro Frau außerdem eine der niedrigsten Geburtenraten der
Welt. Mehrkindfamilien werden seltener, und die Kinderlosigkeit in Deutschland ist hoch.
Besonders auffällig ist, dass in Deutschland insgesamt 39 Prozent der 35- bis 39-jährigen Akademikerinnen
ohne Kinder im Haushalt leben. Internationale Erfahrungen belegen, dass eine
Familienpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert, die Entscheidung von Männern
und Frauen für Kinder erleichtert.
Es zeigt sich, dass das Bundeserziehungsgeld und seine Ausgestaltung die beschriebenen
Schwierigkeiten nicht zufrieden stellend vermeiden konnte. Es hat trotz der regen Inanspruchnahme
seiner Leistungen nicht dazu geführt, dass den Familien die intendierten Wahlfreiheiten
eröffnet wurden, es hat stattdessen verlängerte Erwerbsunterbrechungen von Müttern begünstigt.
Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass staatliche Transferleistungen materielle Einschränkungen
von Eltern nicht auf Dauer und nicht vollständig ausgleichen können und sollen,
steht die Familienpolitik vor der Herausforderung, Familien zu unterstützen, ohne sie auf Dauer
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in die Abhängigkeit von Fürsorgeleistungen geraten zu lassen. Sie will zugleich Wahlfreiheit und
gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Lebensentwürfe fördern und dabei den Blick
auch für den immateriellen Wert jeder Geburt öffnen und erhalten.
II. Ziele
Familie muss auch unter den Bedingungen moderner Gesellschaften gelebt werden können
und Bestand haben. Ein abgestimmter Dreiklang aus unterstützender Infrastruktur, einer
familienbewussten Arbeitswelt und gezielter finanzieller Förderung, die den unterschiedlichen
Lebensphasen und Lebenslagen von Familien folgt, verbessert die Chancen für Familien. In
diesem Dreiklang zielt das Elterngeld darauf ab, dass Familien dauerhaft gestärkt und
Lebensentwürfe mit Kindern verwirklicht werden.
Das Elterngeld hilft Eltern, die sich im ersten Lebensjahr des Neugeborenen vorrangig der
Betreuung ihres Kindes widmen, bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage. Es will dazu
beitragen, dass sich die gegenwärtige individuelle wirtschaftliche Situation und spätere
Möglichkeiten der Daseinsvorsorge für diese Mütter und Väter nicht dadurch verschlechtern,
dass sie ihr Kind in seinen ersten Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen. Der Bezug von
Elterngeld eröffnet in der zwölfmonatigen Kernzeit und den zusätzlichen zwei Partnermonaten,
die als Bonus für einen aktiven Beitrag des anderen Elternteils zur Kindererziehung gewährt
werden, einen Schonraum, damit Familien ohne größere finanzielle Nöte in das Familienleben
hineinfinden können.
Das Elterngeld stärkt Eltern auch über diese Frühphase hinaus nachhaltig. Die Orientierung der
Leistung am individuellen Einkommen soll dazu beitragen, dass es Müttern und Vätern auf
Dauer besser gelingt, ihre wirtschaftliche Existenz möglichst unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen
zu sichern.
Das Elterngeld soll die Teilhabe an Beruf und Familie von Frauen und Männern besser sichern.
Für Männer sollen die Chancen verbessert werden, aktive Väter zu sein, Frauen soll die Rückkehr
in das Berufsleben erleichtert werden. Das Gesetz will dabei ausdrücklich keine Aufgabenverteilung
in den Familien festlegen, sondern die unterschiedlichen Präferenzen für Beruf und
Familie unterstützen. Es will einen Beitrag für die Gleichstellung der Geschlechter leisten und
zugleich den gegenseitigen Respekt der verschiedenen Lebensmodelle in Familien fördern.
III. Wesentliche Neuerungen
1. Dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen