Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit
1Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt
ist. 2Die einer Person
zustehenden Monatsbeträge werden auf Antrag in jeweils zwei halben Monatsbeträgen
ausgezahlt, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt. 3Die zweite Hälfte
der jeweiligen
Monatsbeträge wird beginnend mit dem Monat gezahlt, der auf den letzen
Monat folgt, für den
der berechtigten Person ein Monatsbetrag der ersten Hälfte gezahlt wurde.